SdK klagt gg Wahl der VW-Vertreter in MAN-Aufsichtsrat - Presse

03.06.2007
MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will die jüngste Wahl der VW-Vertreter in den MAN-Aufsichstrat anfechten. Man werde am kommenden Montag beim Landgericht München eine Klage gegen MAN einreichen, kündigte SdK-Sprecherin Reinhild Keitel gegenüber "Euro am Sonntag" an. Zur Begründung verwies die SdK auf "unlösbare Interessenkonflikte" der drei von VW entsandten MAN-Aufsichtsräte: den VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Ferdinand Piech, Audi-CEO Rupert Stadler sowie VW-Nutzfahrzeug-CEO Stephan Schaller. Nach den aktuellen Plänen will VW seine Nutzfahrzeugsparte mit dem schwedischen Lkw-Bauer Scania und MAN zusammenlegen. An Scania, wo mit VW-Chef Martin Winterkorn ebenfalls ein Abgesandter aus Wolfsburg den Aufsichtsrat führt, hält VW 35% der Stimmrechte, an den Münchnern knapp 30%. Es sei "äußerst zweifelhaft, ob die VW-Vertreter etwa bei Bewertungsfragen im Interesse der MAN Aktionäre entscheiden würden", sagte Keitel der Wirtschaftszeitung. Zudem liege der Verdacht des Verstoßes gegen das Mitbestimmungsgesetz vor. Weder ein MAN- noch ein VW-Sprecher wollten sich auf Anfrage zu der bevorstehenden SdK-Klage äußern. DJG/mim

MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will die jüngste Wahl der VW-Vertreter in den MAN-Aufsichstrat anfechten. Man werde am kommenden Montag beim Landgericht München eine Klage gegen MAN einreichen, kündigte SdK-Sprecherin Reinhild Keitel gegenüber "Euro am Sonntag" an. Zur Begründung verwies die SdK auf "unlösbare Interessenkonflikte" der drei von VW entsandten MAN-Aufsichtsräte: den VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Ferdinand Piech, Audi-CEO Rupert Stadler sowie VW-Nutzfahrzeug-CEO Stephan Schaller. Nach den aktuellen Plänen will VW seine Nutzfahrzeugsparte mit dem schwedischen Lkw-Bauer Scania und MAN zusammenlegen. An Scania, wo mit VW-Chef Martin Winterkorn ebenfalls ein Abgesandter aus Wolfsburg den Aufsichtsrat führt, hält VW 35% der Stimmrechte, an den Münchnern knapp 30%. Es sei "äußerst zweifelhaft, ob die VW-Vertreter etwa bei Bewertungsfragen im Interesse der MAN Aktionäre entscheiden würden", sagte Keitel der Wirtschaftszeitung. Zudem liege der Verdacht des Verstoßes gegen das Mitbestimmungsgesetz vor. Weder ein MAN- noch ein VW-Sprecher wollten sich auf Anfrage zu der bevorstehenden SdK-Klage äußern. DJG/mim

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