Direktvertrieb als Nebenjob

Selbstständig auf Probe - geht das?

25.03.2008
Selbstständig auf Probe - geht das? Jein. Wer regelmäßig Handel treibt, hat ein Gewerbe und muss das auch anmelden. Allerdings gibt es häufig einen schleichenden Übergang.

Selbstständig auf Probe - geht das? "Jein", sagt Steuerberater Dr. Norbert Stölzel. "Wer regelmäßig Handel treibt, hat ein Gewerbe und muss das auch anmelden". Allerdings gibt es im Network Marketing häufig einen schleichenden Übergang vom Kunden zum Direkt-Bezieher und schließlich zum "richtigen" Gewerbetreibenden. "Solange Sie Ihre Waren nur zum Eigenverbrauch beziehen, sind Sie noch kein Gewerbetreibender. Gleiches gilt, wenn Sie Verwandte oder Bekannte ohne Gewinnaufschlag mit Produkten versorgen", so Stölzel. "Sobald Sie Produkte erwerben, die Sie mit Wiederholungs- und Gewinnerzielungsabsicht weitervertreiben wollen, betreiben Sie ein Gewerbe".

Melden Sie das zu spät oder erst rückwirkend, kann dies bei einzelnen Gemeinden zu Geldbußen führen. In der Praxis jedoch hat sich herausgestellt, dass den Kommunen eine späte Anmeldung lieber ist als gar keine. Es ist oft unproblematisch, wenn Sie nach einer Erprobungsphase von bis zu drei Monaten Ihr Gewerbe erst rückwirkend anmelden.

Durch diese Praxislösung hat der Unternehmer die Möglichkeit, sich darüber klar zu werden, ob er das Gewerbe zumindest mittelfristig betreiben will. Unsere Empfehlung ist: Probieren Sie nicht lange. Wenn Sie einen Handel betreiben, melden Sie das Gewerbe auch möglichst zeitnah an. Wenn Sie feststellen, dass die Selbstständigkeit nicht Ihre Sache ist, können Sie sich aus welchen Gründen auch immer wieder abmelden. Durch die Anmeldung bringen sogar eventuelle Verluste noch etwas: Sie können mit Umsatzsteuererstattungen rechnen und den Verlust bei Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen.

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