Vermerk reicht nicht

Sendebericht beweist keinen Zugang

30.05.2008
Ein Fax gilt erst als zugestellt, wenn der Empfänger es ausgedruckt hat.

Der Zugang eines durch Telefax versandtes Schreiben setzt voraus, dass es bei dem Empfänger ausgedruckt wird. Allein das korrekte Absenden eines Telefaxschreibens ist kein Anscheinsbeweis für den Zugang. Laut ARAG Experten ist der "OK" Vermerk nicht mehr als ein Indiz für den Zugang (OLG Brandenburg 4 U 132/07). (mf)

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