Sendeprotokoll nicht unbedingt ausreichend

14.03.2002

Beruft sich der Versender einer Faxnachricht zum Beweis des Zugangs beim Empfänger auf sein Faxprotokoll, so ist dieses Protokoll mit ok-Vermerk zur Glaubhaftmachung der Absendung nicht ausreichend, um den Zugang beim Empfänger zu beweisen. Dies jedenfalls dann nicht, wenn das Empfängerfaxgerät technisch in Ordnung und nicht durch den Empfang anderweitiger Nachrichten zum fraglichen Zeitpunkt blockiert war und sich neben der Möglichkeit einer vom Sendegerät nicht erkannten Übermittlungsstörung eine nicht auszuschließende Manipulation ergibt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 3 Wx 53/99). (jlp)

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