Steuertipps

SEPA, Soli und Co.



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Was sich zurzeit auf steuerlichem Gebiet tut und worauf Steuerpflichtige achten müssen, erklären die Steuerspezialisten der Kanzlei WW+KN.

Zu den Themen gehören die SEPA-Übergangsfrist, die Steuerbescheide für 2013 und der Streit um den Solidaritätszuschlag.

Verlängerte SEPA-Übergangsfrist

Die EU-Kommission will Störungen für Verbraucher und Unternehmen minimieren und hat daher einen Vorschlag angenommen, nach dem für einen zusätzlichen Übergangszeitraum von sechs Monaten Zahlungen, die nicht im SEPA-Format erfolgen, weiterhin zulässig sind. Mit der Übergangsfrist bis zum 1. August 2014 wird der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert, aber Banken können mit ihren Kunden vereinbaren, Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin zu bearbeiten. Eine Verlängerung über den 1. August 2014 hinaus wird es nicht geben.

SEPA ist ein europäisches Projekt zur Vereinheitlichung von bargeldlosen Zahlungen.
SEPA ist ein europäisches Projekt zur Vereinheitlichung von bargeldlosen Zahlungen.
Foto: Yvonne Bogdanski - Fotolia.com

Steuerbescheide für 2013 frühestens ab März 2014

Weil Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis zum 28. Februar 2014 Zeit haben, Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln, werden die Steuerbescheide für 2013 frühestens im März versendet. Denn erst dann können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen beginnen, wie das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mitteilt.

Streit um Solidaritätszuschlag geht in die nächste Runde

Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit oder -widrigkeit des Solidaritätszuschlags ist fast so alt wie der Zuschlag selbst. Bisher haben die Finanzgerichte den Zuschlag mehrheitlich abgesegnet. Doch zumindest das Finanzgericht Niedersachsen kann sich nicht mit dieser Mehrheitsmeinung anfreunden und hält den Soli nach wie vor für verfassungswidrig.

Das Gericht hatte dem Bundesverfassungsgericht schon einmal seine Bedenken vorgelegt, doch diese Vorlage hatte das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, weil es die Vorlage nicht für ausreichend begründet hielt. Die Hoffnung der Verfassungsrichter, auf diese Weise der heiklen Frage entgehen zu können, wird sich jedoch nicht erfüllen, denn die niedersächsischen Finanzrichter ließen sich von dem Beschluss nicht beirren. Sie haben dem Bundesverfassungsgericht die Frage jetzt erneut vorgelegt - diesmal mit einer insgesamt 70 Seiten umfassenden Begründung. So einfach wird sich das Bundesverfassungsgericht diesmal also nicht aus der Affäre ziehen können.

Quelle: www.wwkn.de

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