Serienabmahner muss für Anwaltskosten des Klägers aufkommen

02.04.2004
Das Amtsgericht Offenburg hat festgestellt, dass bei einer unzulässigen Serienabmahnung die Anwaltskosten nicht zu erstatten sind (Az.: 4 C 226/02). Eine nachgewiesene Serienabmahnung entspricht nicht dem Interesse des Abgemahnten. Danach ist eine analoge Anwendung des § 678 BGB ausgeschlossen.In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Spezialist für EDV-Recht und Internetrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann & Partner in Hannover. (bz)

Das Amtsgericht Offenburg hat festgestellt, dass bei einer unzulässigen Serienabmahnung die Anwaltskosten nicht zu erstatten sind (Az.: 4 C 226/02). Eine nachgewiesene Serienabmahnung entspricht nicht dem Interesse des Abgemahnten. Danach ist eine analoge Anwendung des § 678 BGB ausgeschlossen.In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Spezialist für EDV-Recht und Internetrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann & Partner in Hannover. (bz)

Zur Startseite