Siegel - Sicherheit - Service

24.02.2000
Erstmals gewährleistet ein Gütesiegel neben den üblichen Qualitäts-, Sicherheits- und Servicestandards eine Geld-zurück-Garantie. Trusted Shops will durch international ausgerichtete Zertifizierungsaktivitäten einen weltweiten Standard für den Online-Handel schaffen.

Seit dem Start von Trusted Shops am 18. Januar häufen sich die Anfragen. Was die Kölner Trusted Shops GmbH als Initiator des neuen Gütesiegels für den Online-Handel nicht bedauert. Mit etwa 50 Zertifizierungen hatte man anfangs gerechnet, über 300 Anfragen aus allen Branchen liegen bereits vor. Laut Marc Noël, dem Erfinder der Trusted-Shops-Idee und einem der beiden Geschäftsführer, hatte man mit einer derartigen Resonanz nicht gerechnet.

Kein Billigheimer

Trusted Shops bietet zusätzlich zu den mitterweile üblichen Zertifizierungsanforderungen im Hinblick auf Transparenz, Anbieterkennzeichnung und Kundenservice durch die Kooperation mit dem Gerling-Kreditversicherer ein zur Zeit einzigartiges Argument für das Siegel: die Rückgabe- und Geld-zurück-Garantie. Erhält ein Kunde eine Ware, die er zurückgeben will, muss ihm der Händler sein Geld erstatten. Sollte er dies verweigern oder nicht dazu in der Lage sein, haftet der Gerling-Konzern für die Forderung des Käufers. Die Garantie tritt allerdings erst auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und zu Lasten des Händlers in Kraft.

Detaillierte Beratung und Strafen bei Missbrauch

Die entsprechende Gebühr richtet sich nach der Höhe der Bestellsumme und liegt zwischen 0,2 und 0,4 Prozent des Bestellbetrags. Hinzu kommen die Zertifizierungs- beziehungsweise Beitrittsgebühren, die, je nach Umsatzvolumen des Unternehmens, zwischen 1.000 und 15.500 Mark im Jahr liegen.

Der Händler erhält dafür von Trus-ted Shops unter anderem detaillierte Beratung im Hinblick auf den Datenschutz, die Preistransparenz der im Netz angebotenen Produkte und mögliche Defizite oder Fehler seines Online-Verkaufsauftritts.

Sollte ein Kunde mit den Leistungen eines zertifizierten Anbieters nicht zufrieden sein, kann er seine Kritik an Trusted Shops weiterleiten, die sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen, der die Missstände im Shop korrigieren muss. Bei Nichteinhaltung folgen harte Strafen: Bricht ein Händler die Regeln, muss er innerhalb von 30 Tagen für eine Korrektur sorgen, sonst folgt eine Konventionalstrafe in Höhe von 30.000 Mark, die an den nächstgelegenen Verbraucherschutzverein gezahlt werden muss. Kommt er dann der Aufforderung zur Korrektur noch immer nicht nach, wird ihm das Siegel entzogen, und er muss sich neu qualifizieren.

Ab Frühsommer soll Trusted Shops auch in Benelux, Frankreich und Großbritannien eingeführt werden. Durch entsprechende Verhandlungen mit Regie- rungsstellen und Gremien der Europäischen Kommission in Brüssel sowie eine Teilnahme am transatlantischen Business-Dialog zwischen der EU und den USA will der Kölner Anbieter die internationale Standardisierung des Siegels erreichen. Alle Informationen zu Trusted Shops sind auf der Homepage abrufbar. In Kürze will das Unternehmen ein neues Konzept anbieten, das Händlern die Bezahlung ihrer Lieferung absichert. (up)

www.trustedshops.de

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