"Arbeitsunfall" der besonderen Art

Smartphone samt Firmen-Mails futsch – was nun?

08.05.2013
Welche rechtliche Konsequenzen drohen im Falle des Verlusts von Firmendaten auf privaten Geräten? Wie können sich Angestellte am besten davor schützen? Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gibt Antwort.

Private iPads und Smartphones beruflich zu nutzen ist praktisch und bequem (Stichwort: BYOD – "bring your own device"). So dachte auch Tobias K. Der neue Arbeitgeber des 29-jährigen Hamburgers hatte neben einem exzellenten Ruf noch eine Reihe besonderer Angebote für seine Mitarbeiter. Dazu gehörte die Erlaubnis, mit eigenen digitalen Geräten zu arbeiten. Laptop, iPad und Smartphone würden also künftig nicht mehr im Doppelpack auf die größeren und kleineren Dienstreisen mitgenommen werden müssen. Prima, befand Tobias K. Bis dann doch etwas schiefging.

Ein paar Monate später geschah es: Das Smartphone – mittlerweile enthielt es neben den privaten Fotos und SMS auch Unternehmensdaten wie E-Mails, Termine und Dokumente – war verschwunden. Verloren oder gestohlen irgendwann zwischen dem Abendessen mit Freunden und dem Taxi, das ihn ein paar Cocktails später nach Hause bringen sollte.

Am Montagmorgen meldete Tobias K. den Verlust seinem Chef und der IT-Abteilung. Nun ist K.s Arbeitgeber zwar ‚nur’ ein mittelständischer Produktionsbetrieb, dennoch würde ein Einblick in die aktuellen Projekte dem Wettbewerb Wissen vermitteln, das man lieber für sich behalten hätte. Der Verlust privater Inhalte wie Fotos, E-Mails, Bankverbindungen und Zugangsdaten für Online-Shops ist mehr als ärgerlich und schwer zu beziffern. Sollten die geschäftlichen Daten jedoch in falsche Hände geraten, könnten die Folgen schwerwiegend und womöglich irreparabel sein. Wer in einem solchen, wie dem nun leider vorliegenden Fall eigentlich haftbar ist, wurde jedoch bei Eintritt in die Firma nicht besprochen.

Wem Ähnliches wie Tobias K. passiert, der steht also vor einigen Fragen: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem Verlust eines privat wie geschäftlich genutzten Smartphones? Ersetzt der Arbeitgeber das Gerät? Droht eine die Entlassung oder kann der Arbeitnehmer zumindest für Konsequenzen haftbar gemacht werden?

Auf der nächsten Seite erfahren Sie u.a., wann der Arbeitnehmer in solchen Fällen haftet.

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