Mit der BlueCard gegen den Fachkräftemangel

So gewinnen Sie IT-Experten für Ihre Firma

20.09.2012

Tipp:

Die Einkommensgrenze ist als formale Voraussetzung für die Erteilung der Blue Card zu sehen. Wer weiterdenkt und hoch qualifizierten Zuwanderern über das Gehalt hinaus attraktive Bedingungen bietet, kann sich besser gegen die Konkurrenz im eigenen und auch in den Nachbarländern durchsetzen.

Das Gehalt alleine ist nämlich nicht entscheidend: Wer sich um die neuen Mitarbeiter besonders kümmert, wird als attraktiverer Arbeitgeber wahrgenommen. Die höchsten Hürden sind ganz alltäglicher Natur: Wohnung und Kindergarten finden, Amtswege und Arzttermine oder die Jobsuche für den nachziehenden Partner. Manches Unternehmen hat eine eigene Relocation-Abteilung, um die Zuwanderer von Beginn an und auch fortlaufend zu unterstützen. Auch einige Gemeinden bieten hier einen guten Service an, auf den der Arbeitgeber die neu zugezogenen Mitarbeiter hinweisen kann. Gerade weil auch Familienangehörige von Blue Card-Inhabern uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben, sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, dass es den ausländischen Mitarbeitern gelingt, eine Existenz für sich und die Familie in Deutschland aufzubauen.

Tipp:

Wichtig ist eine Vertrauensperson für Blue-Card-Mitarbeiter, die z.B. bei Behördengängen unterstützt, insbesondere wenn es anfangs Sprachbarrieren gibt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, Arbeitsverträge nicht nur in Deutsch, sondern zumindest auch in Englisch zur Verfügung zu stellen, wobei diese auf die besondere Situation der Blue-Card-Inhaber zugeschnitten sein sollten.

Die neue Blue Card ermöglicht es Arbeitgebern, mit hoch qualifizierten Zuwanderern ihr Unternehmen für die Zukunft zu rüsten und dem Fachkräftemangel Einhalt zu gebieten. Je fester die ausländischen Mitarbeiter im beruflichen und privaten Umfeld verwurzelt sind, desto eher besteht die Chance zu einer dauerhaften Bindung an das Unternehmen. Für Arbeitgeber gewiss kulturell und sprachlich eine große Herausforderung, die aber auch neue Wege erlaubt und für die deutschen Mitarbeiter ein interessantes internationales Umfeld schaffen kann. (oe)

Die Autorin Eva Wißler ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Schmalz Rechtsanwälte in Frankfurt.
Kontakt:
E-Mail: e.wissler@schmalzlegal.com, Internet: www.schmalzlegal.com

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