Die Krise überbrücken

So qualifizieren Sie Ihre Mitarbeiter

09.09.2009
Wie Unternehmen gezielt Weiterbildungsmaßnahmen einsetzen und staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen können, beschreibt Reiner Eulen*.

Für viele Firmen verspricht Kurzarbeit eine finanzielle Entlastung in der Krise. Gleichwohl warten neue Aufgaben und Pflichten, die im Vorfeld leicht unterschätzt werden. Von Vorteil ist eine enge Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Besonders attraktiv ist die staatliche Förderung von Qualifizierungen.

Seit dem 1. Juli erhalten Unternehmen zusätzliche Unterstützung. Wer seit Januar teilweise kurzarbeiten lässt, profitiert von einigen Verbesserungen: Kurzarbeitergeld gibt es jetzt bis zu 24 Monate lang. Die Sozialversicherungsbeiträge erstattet die Bundesagentur für Arbeit ab dem siebten Monat vollständig. Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können die Sozialversicherungsbeiträge von Beginn an - also auch für die ersten sechs Monate - in voller Höhe von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.

Bislang ist die Resonanz auf Weiterbildungsangebote allerdings verhalten. Denn viele Maßnahmen haben ein Kernproblem: Sie sind für einen längeren Zeitraum konzipiert. Bei Kurzarbeit ist aber kaum vorherzusagen, wie lange sie dauern wird. Problematisch kann es deshalb bei der Finanzierung werden: Zwar übernimmt die Bundesagentur gemeinsam mit der Europäischen Union bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten qualifizierter Mitarbeiter. Diese Unterstützung gibt es aber nur während der Phase der Kurzarbeit. Wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Qualifizierungsprogramme weiterführen wollen, müssen sie die Kosten aus eigenen Mitteln tragen. Achtung: Wird eine Qualifizierungsmaßnahme vorzeitig beendet, zahlt der Staat anteilig bis zum Tag des Abbruchs. Nur wenn die Maßnahme regulär innerhalb von vier Wochen beendet worden wäre, übernimmt der Staat seinen kompletten Kostenanteil.

Langfristige Qualifizierungsmaßnahmen können dennoch in Betracht gezogen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten allerdings regeln, wer welchen Anteil an den Qualifizierungskosten nach Beendigung der Kurzarbeit trägt. Im Einvernehmen lassen sich alle steuerliche Gestaltungsoptionen ausschöpfen. Firmen können alle damit in Verbindung stehenden Aufwendungen grundsätzlich als Betriebskosten verbuchen. Mitarbeiter haben die Möglichkeit, in ihrer Steuererklärung Werbungskosten geltend zu machen.

Eine Weiterbildung in der Krise kann für Arbeitgeber und Beschäftigte also mehrfach Sinn machen. Mitarbeiter bleiben erhalten und nutzen die Krisenzeit, um fehlende Qualifizierungen zu erwerben. Unternehmen drosseln Personalkosten und entwickeln die Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter marktgerecht weiter. Durch passende Qualifizierungsprogramme können Unternehmen die Krise überbrücken und sich für den Aufschwung rüsten.

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