Wann das Auto in der Garage bleiben muss

So schnell ist der "Lappen" weg

02.12.2008
Wer kennt den Unterschied zwischen Entzug der Fahrerlaubnis, Führerscheinabnahme und Fahrverbot? Die Arag-Experten klären auf.

Vor 120 Jahren nahm das Schicksal des Straßenverkehrs seinen Lauf: Der Führerschein wurde eingeführt. Während es in den Anfängen nicht einmal Prüfungen zum Erhalt einer Fahrerlaubnis gab, steht der Fahrer heute einer Vielzahl von Gesetzen gegenüber, die beachtet und verstanden werden müssen. Wer weiß schon, wann Entziehung der Fahrerlaubnis, Führerscheinabnahme oder Fahrverbot drohen und wo die Unterschiede liegen? Die Arag-Experten beantworten offene Fragen.

Führerscheinabnahme

Zu tief ins Glas geblickt? Wer zum Beispiel aufgrund von Alkohol nicht mehr die volle Herrschaft über Geist und seinen Körper hat, muss vor Ort noch den Führerschein abgeben. Der vorläufig abgenommene Führerschein ist dem Besitzer auf Antrag binnen drei Tage wieder zurückzugeben, so die Arag-Experten, sofern nicht ein Entziehungsverfahren eingeleitet wird.

Fahrverbot

Muss der Führerschein abgegeben werden, ist das für den Betroffenen immer ärgerlich. Ein einfaches Fahrverbot ist dabei aber noch das geringste Problem. Verhängt wird dies zum Beispiel bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, etwa beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 30 km/h. Je nach Verstoß kann das Fahrverbot von ein bis drei Monaten andauern. Die Verbotsfrist beginnt an dem Datum der Führerscheinabgabe, so die Arag-Experten. Nach Ablauf erhält der Verkehrssünder seinen Führerschein automatisch wieder zurück, ohne etwa eine erneute Prüfung absolvieren zu müssen.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Im Gegensatz zum Fahrverbot führt eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu ihrem Erlöschen. Wenn beispielsweise eine Verkehrsstraftat vorliegt, kann der Richter neben der Verhängung einer Geld- oder Haftstrafe auch die Fahrerlaubnis entziehen. Der Verurteilte ist dann nicht mehr berechtigt, ein Fahrzeug zu führen, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem das entsprechende Urteil gefällt wird. In bestimmten Fällen kann die Fahrerlaubnis auch direkt nach der Tat vorläufig, das heißt bevor es zum Verfahren kommt, entzogen werden. Dies geschieht aber nur, wenn davon auszugehen ist, dass auch der Urteilsspruch einen endgültigen Entzug zur Folge hat.

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