Gutes tun mit Herz und Verstand

So spenden Sie richtig

31.12.2008
Spätestens mit Erstellung der Steuererklärung müssen Bürger und Unternehmen wissen, wie sie beim Spenden steuerlich richtig vorgehen.

Noch ist das Vertrauen in Spendenorganisationen empfindlich angekratzt. Womöglich trägt aber gerade der Fiskus maßgeblich dazu bei, die Spendenbereitschaft der Deutschen wieder anzukurbeln. Das derzeit gültige Spendenrecht schafft wesentliche Vereinfachungen für alle, die einen guten Zweck finanziell unterstützen wollen.

Viele Bürger und Unternehmen spüren jetzt die Auswirkungen der neuen Spendenregelungen in ihrer Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Steuerzahler haben spätestens mit Erstellung der Steuererklärung zu prüfen, welche Abzugsmöglichkeiten sich bieten und wie sie künftig auch unter steuerlichen Aspekten sinnvoll spenden. Darüber hinaus ist die bisherige Form von Spendenbelegen nicht mehr: Für Geldspenden über 200 Euro akzeptierte der Fiskus nur noch bis zum 31. Dezember 2008 Bescheinigungen nach altem Muster. Bis zu diesem Zeitpunkt gestatteten die Finanzbehörden den Spendenempfängern, bisherige Muster für Zuwendungsbestätigungen selbstständig redaktionell anzupassen.

Prinzipiell erleichtern die neuen Regelungen das Spenden erheblich. Doch es ist viel Weitblick gefragt, wenn höhere Geldsummen oder andere Formen von Zuwendungen gewünscht sind. Sachspenden wie etwa Computer oder Kleidung werden mit ihrem Verkehrswert einschließlich Umsatzsteuer auf die Spendensumme angerechnet. Stammen Sachspenden aus dem Betriebsvermögen, sind sie umsatzsteuerpflichtig. Wird auf den Ersatz von eigenen Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Helferlohn verzichtet, handelt es sich womöglich um eine sogenannte Aufwandsspende.

"Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Ersatzanspruch vorab explizit vereinbart wurde und erst nachträglich auf eine Erstattung verzichtet wurde", betont Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, Experte für Spendenrecht bei der zentralen Interessenvertretung der Bilanzbuchhalter und Controller in Deutschland (BVBC, www.bvbc.de). Wer die Absicht hat, zu stiften oder in größerem Umfang zu spenden, sollte in jedem Fall im Vorfeld die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen abklären. "Mit vorausschauendem Handeln können Spender meistens noch mehr Gutes tun", so der BVBC-Spezialist.

Drei Punkte beachten

Neue steuerrechtliche Regelungen können Spendern die Entscheidung erleichtern, gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere Organisationen zu unterstützen. Vorausschauendes Handeln zahlt sich für alle Beteiligten aus. Die BVBC-Experten wissen, worauf Spender unbedingt achten sollten:

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