"Sofortkaufoption" bei Ebay: rechtsverbindliches Angebot?

11.06.2004
Das Amtsgericht Moers hat zur Rechtswirksamkeit der Sofortkaufoption bei Internetauktionen Stellung genommen.

Das Amtsgericht Moers hat zur Rechtswirksamkeit der Sofortkaufoption bei Internetauktionen Stellung genommen. Nach Auffassung des Gerichts stellt das Einstellen eines Verkaufsgegenstandes in eine Auktionsplattform mit Option "Sofort kaufen" ein rechtsverbindliches Angebot dar.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Verkäufer sein Angebot bei Ebay untergestellt. Das Gericht verweist unter anderem auf die Allgemeinen Geschäftsbindungen von Ebay, die zwar nicht Vertragsbestandteil des Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer geworden sind, aber zur Auslegung der rechtlichen Handlungen des Verkäufers mit herangezogen werden kann (Az. 532 C 109/03).

In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Spezialist für EDV-Recht und Internetrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann Partner in Hannover. (bz)

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