Software: Ohne Prüfung droht Schadensersatz

11.11.2005
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung klargestellt, dass Händler Microsoft-Produkte sorgfältig prüfen müssen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung klargestellt, dass Händler Microsoft-Produkte sorgfältig prüfen müssen (Az.: 20 U 126/04).

Wenn von einem Händler eine unautorisierte OEM-Version eines Microsoft-Office-Produkts verbreitet wird, ist für jeden nachgewiesenen Verkauf Schadensersatz zu leisten. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich allerdings nach dem Vergleichspreis für eine legale OEM-Version und nicht nach der wesentlich teureren Einzelplatzversion.

Deutlich verweist das Oberlandesgericht Düsseldorf darauf, dass zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Weiterverkauf von OEM-Versionen zulässig sei. Allerdings bedeutet das nicht, dass Händler berechtigt sind, Fälschungen in den Umlauf zu bringen. Die Händler trifft eine besondere Pflicht, die Software auf mögliche Plagiate und Fälschungen zu untersuchen. (tf/mf)

Mehr zum Thema finden Sie in dem Grundlagen-Artikel: "Illegale Software: Die Sorgfaltspflichten des Handels".

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