Sozialauswahl: Alter vor Kind

01.07.2004

Mitarbeiterinnen mit Kindern haben bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht zwingend Vorteile gegenüber ledigen Frauen. Das Alter habe eine größere Bedeutung, entschieden die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt in einem aktuellen Fall.

Eine 58-jährige ledige Sekretärin zog vor Gericht, weil sie mit ihrer Kündigung nicht einverstanden war. Ihr bisheriger Job sollte von einer sechs Jahre jüngeren verheirateten Kollegin mit zwei Kindern übernommen werden.

Die Richter gaben der Klägerin Recht und erklärten die Kündigung für gegenstandslos. Das höhere Alter und die damit verbundenen schlechteren Aussichten auf dem Arbeitsmarkt müssen bei der Sozialauswahl stärker berücksichtigt werden als die Kinder der Kollegin. Hinweise auf Unterhaltsverpflichtungen der jüngeren Mitarbeiterin lagen dem Gericht nicht vor.

Az. 1 Ca 7274/03

Bärbel Zöger

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