Sozialauswahl: Fachkenntn schützen nicht vor Kündigung

25.05.2004
Bei der Sozialauswahl für eine betriebsbedingte Kündigung hat ein jüngerer Arbeitnehmer mit weniger Jahren Betriebszugehörigkeit das Nachsehen gegenüber seinem älteren Kollegen. Auch spezielles Fachw schützt ihn nicht vor der Kündigung, so die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main in einem aktuellen Fall (Az. 9/17/9 Ca 7184/03).

Bei der Sozialauswahl für eine betriebsbedingte Kündigung hat ein jüngerer Arbeitnehmer mit weniger Jahren Betriebszugehörigkeit das Nachsehen gegenüber seinem älteren Kollegen. Auch spezielles Fachw schützt ihn nicht vor der Kündigung, so die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main in einem aktuellen Fall (Az. 9/17/9 Ca 7184/03).

Der Kläger war ein 55-jähriger Diplom-Volkswirt. Er wurde nach 23 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen, sein 39 Jahre alter Kollege blieb in der Firma. Das Unternehmen begründete diesen Schritt mit den speziellen Vertriebskenntn des jüngeren Mitarbeiters.

Die Richter erklärten die Kündigung für unwirksam. Das höhere Alter und die lange Betriebszugehörigkeit müssten stärker gewichtet werden als die Fachkenntn des jüngeren Kollegen, argumentierten sie. Außerdem habe der Arbeitgeber nicht darlegen können, dass sich der ältere Mitarbeiter die Kenntn des jüngeren nicht hätte aneignen können. (bz)

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