Sozialauswahl: Kinder wichtiger als Alter

07.12.2005
Wenn es um den Kündigungsschutz geht, sind Kinder stärker zu berücksichtigen als Alter oder Betriebszugehörigkeit.

Kommt bei der Kündigung des Arbeitgebers das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung, so sind bei der vorzunehmenden Sozialauswahl unterhaltspflichtige Kinder des Arbeitnehmers stärker zu berücksichtigen als Alter oder Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen entschieden ( Az.: 8 Ca 2824/04). (mf)

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