Spekulationsgewinne und Bankgeheimnis

21.11.2002

Erfährt die Steuerfahndung des Finanzamtes aus bankinternen Informationen, dass gerade Kunden dieser Bank in erheblicher Zahlinnerhalb der Spekulationsfrist Wertpapiergeschäfte getätigt und Spekulationsgewinne realisiert haben, dann rechtfertigen diese Erkenntnisse ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung bei dieser Bank.

Insoweit ist ein Sammelauskunftsersuchen zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle grundsätzlich zulässig, wenn für ein solches Tätigwerden ein hinreichender Anlass besteht. Unzulässig sind aber Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen. Das so genannte Bankgeheimnis steht dem nicht entgegen (Bundesfinanzhof, Az.: VII B 152/01). (jlp)

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