Spesenbetrug ist ein Kündigungsgrund

27.02.2003

Rechnet ein Geschäftsführer Kos-ten unberechtigterweise als Spesen ab, handelt er in besonderer Weise illoyal und schädigt die wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft derart gravierend, dass jegliche Basis einer weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen ihm und der Gesellschaft nachhaltig gestört ist. Eine Kündigung des Geschäftsführers ist unter solchen Umständen gerechtfertigt (Kammergericht Berlin, Az.: 14 U 9587/99/nicht rechtskräftig). (jlp)

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