Steuer-Info

Sporadischer Aufenthalt reicht nicht für Lebensmittelpunkt

18.06.2008
Ein sporadischer beruflich bedingter Aufenthalt an einem Ort begründet noch keinen separaten Lebensmittelpunkt.

Ein sporadischer beruflich bedingter Aufenthalt an einem Ort begründet noch keinen separaten Lebensmittelpunkt für eine doppelte Haushaltsführung.

Der für eine doppelte Haushaltsführung notwendige Lebensmittelpunkt an einem anderen als dem Beschäftigungsort setzt einen Haupthausstand voraus. Hält sich der Arbeitnehmer aber nur noch sporadisch tagsüber aus beruflichen Gründen an diesem Ort auf, dann ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Kontakt und weitere Informationen: Alexander Uhl, Wirtschaftsprüfer Rechtsanwalt Steuerberater, Am Haag 10, D-82166 Gräfelfing, Tel. (089) 863893-60, eMail: office@a-uhl.de (mf)

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