Staatsanwaltschaft München ermittelt noch wg EADS-Insiderhandel

01.04.2008
MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Staatsanwaltschaft München hat ihre Untersuchungen wegen eines vermuteten Insiderhandels mit EADS-Aktien noch nicht abgeschlossen. Die Verteider der Beklagten hätten eine Fristverlängerung für ihre Stellungnahmen bis Mitte April erhalten, sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler am Dienstag Dow Jones Newswires auf Anfrage. Zuvor hätten die Anwälte Aktieneinsicht erhalten.

MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Staatsanwaltschaft München hat ihre Untersuchungen wegen eines vermuteten Insiderhandels mit EADS-Aktien noch nicht abgeschlossen. Die Verteider der Beklagten hätten eine Fristverlängerung für ihre Stellungnahmen bis Mitte April erhalten, sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler am Dienstag Dow Jones Newswires auf Anfrage. Zuvor hätten die Anwälte Aktieneinsicht erhalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen Mitte vergangenen Jahres aufgenommen, nachdem das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anzeige wegen verbotenem Insiderhandel in Aktien des europäischen Luft-und Raumfahrtkonzerns gegen fünf Personen eingereicht hatte. Die Anzeige hatte sich nach Angaben einer BaFin-Sprecherin nicht gegen das Unternehmen und auch nicht gegen dessen oberstes Management gerichtet.

Das BaFin hatte zuvor den Handel mit EADS-Aktien in Deutschland überprüft. Ausgangspunkt war eine Mitteilung der European Aeronautic Defence and Space Co NV (EADS), Amsterdam, vom Sommer 2006 über die Verzögerung bei der Auslieferung des Großaumflugzeuges A380. Bereits vor der Mitteilung waren deutliche Kursverluste verzeichnet worden. Daraufhin hatte das BaFin untersucht, ob Aktien auf Grund von Insiderwissen gehandelt worden waren.

Webseite: http://www.bafin.de -Von Kirsten Bienk, Dow Jones Newswires, +49 (0)40 3574 3116, kirsten.bienk@dowjones.com DJG/kib/brb

Copyright (c) 2008 Dow Jones & Company, Inc.

Zur Startseite