Standpunkt

21.01.1999

Seit vielen Jahren ist der Computermarkt geprägt von hoher Produktinnovation und permanent sinkenden Preisen. Dies bedeutet, daß Produkte schnell veralten und damit nur noch schwer zu veräußern sind. So liegt der Verkaufspreis dann oft unter den Einkaufspreisen, wenn sich die Ware nicht schnell genug umschlagen läßt.Um den nicht mehr vorhandenen Wert der Ware in der Buchhaltung realisitisch darzustellen, wird eine Teilwertabschreibung vorgenommen. Die daraus resultierende Wertminderung kann schnell 20 Prozent des gesamten Lagerbestandswertes annehmen. Bei einem Lagerbestand von nur 500.000 Mark macht dies einen jährlichen Wertverlust durch Veralterung und Preissenkungen von 100.000 Mark aus. Einen Unternehmensgewinn von 100.000 Mark angenommen, bedeutet ein Verbot der Teilwertabschreibung, daß nunmehr ein Scheingewinn von weiteren 100.000 Mark zu versteuern ist. Dies kommt im

aufgezeigten Beispiel einer praktisch hunderprozentigen Besteuerung gleich.

Das gilt im übrigen auch für Teilwertabschreibungen auf Forderungen, die als uneinbringlich beziehungsweise teilweise uneinbringlich bewertet werden.

Das Wertaufholungsgebot soll die in der Vergangenheit vorgenommenen Teilwertabschreibungen rückgängig machen und führt auch zur Besteuerung von Scheingewinnen. Die Begründung, ein Unternehmen würde durch die Teilwertabschreibung stille Reserven bilden und damit der Besteuerung entziehen, ist falsch. Die Teilwertabschreibung ist ein elementarer Grundsatz der Bilanzierung und stellt keineswegs eine stille Reserve dar, weil der Wert tatsächlich nicht mehr vorhanden ist (Vermögensabgang).

Die Besteuerung von Scheingewinnen höhlt die Substanz der Unternehmen aus, mindert deren Kreditwürdigkeit und Liquidität und gefährdet deren Existenz. Dies ist kein Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung von Investitionen!

Die Zusatzbelastungen, die das sogenannte Steuerentlastungsgesetz der

Wirtschaft und hier insbesondere der mittelständischen Wirtschaft aufbürdet, können das angestrebte Ziel einer Verbesserung von Wachstum und Beschäftigung durch Stärkung der Investitionskraft der Unternehmen und eine nachhaltige Belebung der Binnennachfrage nicht erreichen.

Die steuerlichen Maßnahmen sind für die mittelständische Wirtschaft ein Schritt in die falsche Richtung.

Karl Ulrich Schönemeyer ist Geschäftsführer der Comteam GmbH in Lilienthal.

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