Steuer- und Liquiditätsgeschenke 2007 für mittelständische Unternehmen

07.02.2007
Von Fiala, Bosl
Vor allem Klein- und Mittelstandsbetriebe mit wenig Sicherheiten und geringem Eigenkapital haben immer häufiger Probleme mit der Fremdfinanzierung. Dr. Johannes Fiala und Andreas M. Bosl über alternative Liquiditätskonzepte.

Am 1. Januar 2007 treten die neuen Eigenkapitalrichtlinien für Banken und Wertpapierfirmen, kurz Basel II in Kraft. Für viele Unternehmer wird es deshalb höchste Zeit, sich damit zu beschäftigen, denn mit Basell II wird die Bonität und Liquidität für Bankkunden immer wichtiger.

Bei der Kreditvergabe trifft es immer häufiger die kreditabhängige mittelständische Wirtschaft. Vor allem Kleinbetriebe mit wenig Sicherheiten und geringem Eigenkapital müssen um eine Fremdfinanzierung fürchten und wenn sie eine erhalten, dann wird diese meistens sehr teuer ausfallen. Deshalb ist Basel II mittlerweile bei vielen Unternehmern zu einem Schimpfwort geworden versichern selbst seriöse Bankberater.

Wie immer gibt es auch Auswege einer zielgerichteten Beratung über alternative Liquiditätskonzepte, die jedoch nur wenig bekannt sind, da sie von den Banken häufig aus Nichtkenntnis oder Eigennutzdenken selbst dem eigenen Kunden nicht aufgezeigt werden.

Eine der interessantesten Konzepte zur Liquiditätsbeschaffung für mittelständische Unternehmen ist seit einigen Jahren die so genannte gemeinnützige Treuhandstiftung. Mit umfangreichen Steuererleichterungen will die Bundsregierung, insbesondere Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Jahre 2007 dieses Engagement nun ausbauen und stark fördern.

Es soll die größte Reform seit 6 Jahren werden und gemeinnütziges Handeln vor allem auch für Gutbetuchte, Selbständige und Freiberufler attraktiver machen. Denn neben der Förderung von gemeinnützigen Zielen geht es auch um großzügige steuerliche Anreize um entsprechende Aktivitäten freizusetzen und dem Unternehmer zusätzliche erhebliche Liquidität aus Steuerminderung in den nächsten Jahren zuführt und damit die Bonität der Unternehmen stärkt.

Der Vorteil liegt darin, dass dies ohne Einsatz von Eigen- oder Fremdkapital genutzt werden kann und zwar von jedem Unternehmer, der eine bestimmte bewertbare Vermögensmasse (GmbH-Anteile, Immobilien, Wertpapiere, Kunst etc.) im Rahmen der Stiftungsförderung in eine eigene Treuhandstiftung einbringen kann. Diese Form der Stiftungsgründung ist relativ unkompliziert auf der Privatebene des Unternehmers mit einem anerkannten Fachmann zu gründen.

Welche Vorteile dies nun dem mittelständischen Unternehmer bieten kann erklärt der Stiftungsexperte Frank M. Strobelt, Geschäftsführer der Gesellschaft für Stiftungsförderung e.V. (GFS) in Bezug auf eine gemeinnützige Treuhandstiftung

Am Beispiel einer privat gehaltenen Immobilie und Wertpapiere im Wert von ca. 860.000 Euro ist diese Förderung relativ einfach zu beschreiben.

Wird der Wert in Höhe von 860.000 Euro in eine eigene Treuhandstiftung eingebracht, dann führt dies zum sofortigen Abzug als Sonderausgaben in der Steuererklärung in Höhe von 860.000 Euro.

Dies ergibt im Privatbereich bei Verheirateten mit einem entsprechenden Steuersatz eine endgültige Steuerrückerstattung in Höhe von ca. 344.000 Euro. Der steuerliche Abzug dieser 860.000 Euro wird dabei auf fünf Jahre, verteilt. Der steuerlich abzugsfähige jährliche Gesamtbetrag im Rahmen der Stiftungsförderung beträgt somit ca. 172.000 Euro pro Jahr.

Über das Kapital aus der Steuerersparnis in Höhe von 344.000 Euro abzüglich der Einrichtungsgebühren und Kosten für die Treuhandstiftung kann der Unternehmer nun frei verfügen.

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