Gericht verhängt Berufsverbot

Steuerberater auf Abwegen

31.08.2010
Berufsgerichtliche Ahndung bei Veruntreuung und Unterschlagung von Mandantengeld durch Steuerberater

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Steuerberater wegen vorsätzlicher Verletzung allgemeiner Berufspflichten zu einem Berufsverbot von vier Jahren verurteilt, weil dieser wiederholt Mandantengeld veruntreut und unterschlagen hatte.

Die Entscheidung vom 29. Juli 2009 befasst sich mit Erfordernis und Ausmaß von berufsgerichtlichen Maßnahmen nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf das am 11.05.2010 veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 29.07.2009, Az.: 2 StO 1/09.

Der Berufsangehörige ist seit mehr als 25 Jahren als Steuerberater tätig. Nachdem seine gut eingeführte Steuerberaterpraxis vor etwa 15 Jahren unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, kam es ab dem Jahr 2002 zu einer Vielzahl von Zwangsvollstreckungsaufträgen gegen ihn.

Im Jahr 1998 wurde der Steuerberater wegen Unterschlagung von Mandantengeld zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Landgerichts Koblenz erteilte dem Steuerberater deshalb einen berufsrechtlichen Verweis und setzte gegen ihn eine Geldbuße von 5.000 DM fest.

Im März 2008 wurde der Steuerberater wegen Untreue in Tateinheit mit veruntreuender Unterschlagung von Mandantengeld in Höhe von fast 7.000,- Euro zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wegen der letztgenannten strafrechtlichen Verurteilung hat die Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Landgerichts Koblenz den Steuerberater mit Urteil vom 18. Mai 2009 wegen pflichtwidriger Berufsausübung aus dem Beruf ausgeschlossen. Die hiergegen eingelegte Berufung des Berufsangehörigen hatte teilweise Erfolg. Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch Urteil vom 29. Juli 2009 lediglich ein Berufsverbot von vier Jahren verhängt.

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