Nicht alles glauben, was der Computer ausgerechnet hat

Steuerbescheide - so prüfen Sie richtig

12.12.2008
Jedes Jahr verschenken Steuerzahler zu viel gezahlte Steuern, weil sie keinen oder einen unvollständigen Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich (Antragsveranlagung) stellen.

Steuergelder in Millionenhöhe gehen aber auch dadurch verloren, dass viele Steuerzahler die Steuerbescheide des Finanzamtes nicht kontrollieren und den Zahlen des Computers ungeprüft Glauben schenken, kritisiert der Bund der Steuerzahler Deutschland (www.steuerzahler.de).

Allgemeines

Bei der Überprüfung der Steuerbescheide geht es neben der Prüfung der formalen Anforderungen an den Bescheid (Name und Anschrift des Steuerzahlers usw.) vor allem darum, festzustellen,

- ob im Bescheid von den Angaben in der Steuererklärung abgewichen wurde,

- worauf diese Abweichungen beruhen,

- ob besondere Anträge berücksichtigt wurden und

- ob gegebenenfalls gegen den Bescheid Einspruch eingelegt werden soll.

Zur Erreichung dieser Ziele müssen die einzelnen Positionen des Steuerbescheids mit der Steuererklärung verglichen und die Erläuterungen und Berechnungen des Finanzamts kontrolliert werden.

Steuerzahler, die sich beraten lassen, müssen daran denken, den Steuerbescheid umgehend ihrem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein zur Prüfung vorzulegen. Schließlich sollte der Steuerzahler auch die Auskunftsbereitschaft der Finanzverwaltung nutzen und in Zweifelsfragen mit dem Sachbearbeiter sprechen, raten die Experten vom Bund der Steuerzahler.

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