Verspätungszuschläge vermeiden

Steuererklärung - Fristen unbedingt einhalten

20.07.2011
Das Ende der Geduld - Finanzämter pochen auf pünktliche Einreichung von Steuererklärungen.
Foto: Dron - Fotolia.com

Die Finanzämter pochen auf eine pünktliche Einreichung von Steuererklärungen. Andernfalls drohen empfindliche Verspätungszuschläge. Was Steuerzahler unbedingt beachten sollten.

Die Finanzverwaltung macht Ernst: Sie fordert Termintreue bei der Abgabe der Steuererklärung. Fristverletzungen werden nicht mehr toleriert, Fristverlängerungen nur noch in Ausnahmefällen gewährt. Wer sich nicht schnell auf die härtere Gangart der Finanzbehörden einstellt, riskiert hohe Verspätungszuschläge. Sie können bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer und bis zu 25.000 Euro betragen.

Betroffen sind Privatpersonen und Unternehmen. Wer keinen Berater in Anspruch nimmt, muss die Steuererklärung spätestens bis zum 31.5. des Folgejahres einreichen. Wirkt ein Berater mit, läuft die Einreichungsfrist automatisch bis zum 31.12. des Folgejahres. Ob und in welcher Form Fristüberschreitungen sanktioniert werden, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten. Als Faustregel gilt: Die Höhe des Zuschlags beträgt 0,5 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung. Bei wiederholten Verspätungen oder grobem Verschulden können die Beamten weit höhere Zuschläge festsetzen. Achtung: Strafzuschläge drohen unabhängig davon, ob der Steuerzahler nachzahlen muss oder eine Erstattung erhält.

Steuerzahler sollten Verspätungszuschläge nicht einfach hinnehmen. "Zwar ist ein vollständiger Erlass der Strafen nur selten durchsetzbar, doch häufig gelingt es, die Gebühren zu reduzieren", betont Dr. Axel Knoth, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei WWS in Mönchengladbach aufgrund seiner Praxiserfahrungen. Er empfiehlt, zunächst mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt zu telefonieren, bevor schriftlich Einspruch erhoben wird. "Im persönlichen Gespräch zeigen sich Finanzbeamte eher gnädig", so WWS-Experte Dr. Knoth. Je nach Situation, etwa bei Stundungsanträgen, lassen sich die Behörden leichter überzeugen, wenn nicht der Berater, sondern der Steuerpflichtige selbst beim Finanzamt die Gründe für die Verspätung darlegt.

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