Im Visier der Betriebsprüfer

Steuerfallen beim Firmenumzug

15.06.2011
Wie sich betriebswirtschaftlich bedingte Veränderungen steuerlich auswirken, sagt Thomas Rohler
Der Fiskus beäugt alle Formen von grenzüberschreitenden Restrukturierungen sehr kritisch.
Der Fiskus beäugt alle Formen von grenzüberschreitenden Restrukturierungen sehr kritisch.
Foto: Christian Töpfer

Viele Unternehmen verlagern Tätigkeiten auf Tochter- oder Schwestergesellschaften im Ausland. Diese betriebswirtschaftlich motivierten Restrukturierungen können weitreichende steuerliche Auswirkungen haben. Welche Rahmenbedingungen zu beachten sind und welcher Handlungsspielraum bleibt, zeigt der nachfolgende Beitrag.

In Deutschland planen, im Ausland produzieren und die Produkte und Dienstleistungen lokal über Auslandsvertretungen vertreiben: Viele Mittelständler folgen dem Beispiel von Großunternehmen. Sie verlagern betriebliche Funktionen an ausländische Standorte oder Tochtergesellschaften. Damit begegnen Unternehmen dem anhaltend hohen Wettbewerbsdruck und nutzen die Chancen der Globalisierung. Einige Tätigkeiten können von nahe stehenden Firmen im Ausland deutlich kostengünstiger und effizienter abgewickelt werden. Doch Vorsicht: Firmenlenker sollten die Rechnung nie ohne den Fiskus machen. Potenziellen Einsparungen können erhebliche steuerliche Mehrbelastungen gegenüberstehen.

Zur Startseite