Schon der Versuch ist strafbar

Steuerhinterziehung – das Ende der Toleranz

11.06.2012
Der BGH hat seine Rechtsprechung verschärft. Dr. Andreas Rohde von DHPG nennt Einzelheiten.
Wer Steuern hinterzieht, riskiert künftig härtere Strafen.
Wer Steuern hinterzieht, riskiert künftig härtere Strafen.
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Der Bundesgerichtshof hat jüngst die Rechtsprechung gegenüber Steuerhinterziehern deutlich verschärft. Das Signal: Steuerhinterziehung wird genauso hart bestraft wie andere Delikte. Damit rückt der Fiskus Steuersündern weiter zu Leibe und lässt keine Toleranzgrenze mehr zu. Jetzt werden schon kleine Steuervergehen konsequent verfolgt. Während Steuersünder früher häufig eine Regelung mit dem Finanzamt aushandeln konnten, wird nun oft die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Gleichzeitig nimmt das Entdeckungsrisiko für Steuerstraftaten weiter zu. Dem Fiskus bleibt kaum etwas verborgen. Nicht nur durch den Ankauf von CDs mit Daten von Inhabern ausländischer Konten, sondern auch durch den Einsatz automatisierter Kontrollverfahren kommen die Finanzbehörden Unregelmäßigkeiten häufiger und schneller auf die Schliche. Für Privatleute wie Unternehmen wird es immer wichtiger, sich streng an die Steuergesetze zu halten. Schon wer den Versuch der Steuerhinterziehung unternimmt, macht sich strafbar und riskiert harte Sanktionen.

Bereits die verspätete Abgabe von Steuererklärungen kann als Steuerhinterziehung gelten. Bei Unternehmen ist etwa bei der Umsatzsteuer besondere Vorsicht gefragt. Bei Steuererklärungen werden getätigte Umsätze in der Praxis manchmal in Folgemonate verschoben, um die Liquidität des Unternehmens zu schonen. Werden Umsatzsteuervoranmeldungen bewusst verspätet oder mit zu niedrigen Umsätzen eingereicht, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Privatpersonen sollten in ihren Steuererklärungen die Angabe von Ersatzleistungen nicht vergessen. Wer hier Positionen vorenthält, begeht letztlich Steuerbetrug und muss ebenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn: Arbeitslosen- oder Elterngeld sind zwar steuerfrei, sie erhöhen aber den Steuersatz für gegebenenfalls vorhandene andere Einkünfte.

Wie wird Steuerhinterziehung bestraft? Die Strafe bemisst sich im Wesentlichen nach der Höhe der hinterzogenen Steuer je Tatbestand. Wird ein Steuervergehen mehrfach auf die gleiche Weise begangen, werden die hinterzogenen Summen addiert. Hierzu zählt auch die Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung, die mehrere Steuerarten verkürzt.

Das tatsächliche Strafmaß hängt auch von den Gesamtumständen im Einzelfall ab. Faktoren wie ein steuerehrliches Verhalten in der Vergangenheit oder ein frühzeitiges Geständnis können sich strafmildernd auswirken. Positiv bewerten die Richter auch eine möglichst schnelle Nachzahlung der hinterzogenen Steuern, idealerweise einschließlich Zinsen.

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