Steuerliche Neuregelungen 2006 - 2008: Stand der Gesetzgebung und geplante Einzelmaßnahmen

17.05.2006
Die Koalition drückt aufs Tempo: Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 und die für 2008 geplante Unternehmensteuerreform bringen zahlreiche Änderungen, auf die sich Unternehmer und Verbraucher einstellen müssen. Hier die Einzelheiten im Überblick.

Die Koalition drückt aufs Tempo: Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 und die für 2008 geplante Unternehmensteuerreform bringen zahlreiche Änderungen, auf die sich Unternehmer und Verbraucher einstellen müssen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

1. Die geplanten Neuregelungen für 2006 - 2008

1.1 Haushaltsbegleitgesetz 2006

1.1.1 Status

Der Entwurf des "Haushaltsbegleitgesetzes 2006" wurde am 22. Februar 2006 vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz soll vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2006 verabschiedet werden.

1.2.2 Inhalte

- Einkommensteuer: Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge soll unverändert erhalten bleiben. Die Sozialversicherungspflicht soll jedoch bereits ab 25 Euro Stundenlohn bestehen (§ 3b EStG). Damit weicht das Sozialversicherungsrecht vom Steuerrecht ab. In-Kraft-Treten zum 1. Juli 2006.

- Mini-Jobs: Der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte im gewerblichen Bereich wird von 25 auf 30 Prozent erhöht (§ 40a Abs. 2 EStG). Der Beitragssatz setzt sich dann zusammen aus 15 Prozent für die Rentenversicherung, 13 Prozent für die Krankenversicherung und einem Steueranteil von 2 Prozent. In-Kraft-Treten zum 1. Juli 2006.

- Umsatzsteuer: Der Normalsatz der Umsatzsteuer wird von 16 Prozent auf 19 Prozent erhöht; der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent bleibt unverändert. Zeitgleich wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 2 Prozent-Punkte auf 4,5 Prozent gesenkt). In-Kraft-Treten zum 1. Januar 2007.

- Umsatzsteuer: Die Vorsteuerpauschale für forstwirtschaftliche Umsätze (§ 24 Abs. 1 Satz 3 UStG) wird von 5 Prozent auf 5,5 Prozent sowie die Vorsteuerpauschale für alle anderen Umsätze von 9 Prozent auf 10,7 Prozent angehoben. Damit soll die durch die Anhebung des allgemeinen Steuersatzes eintretende Mehrbelastung mit Umsatzsteuer ausgeglichen werden. Die Durchschnittssätze für die land- und forstwirtschaftlichen Ausgangsumsätze nach § 24 Abs. 1 UStG betragen ab 1.1.2007 entsprechend: 5,5 Prozent für Lieferungen von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Sägewerkserzeugnisse (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 UStG); 19 Prozent für Lieferungen der in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführten Sägewerkserzeugnisse und Getränke sowie von alkoholischen Flüssigkeiten (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG) und 10,7 Prozent für die übrigen Umsätze (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG) (noch nicht im Gesetzentwurf enthalten). In-Kraft-Treten zum 1. Januar 2007.

- Versicherungsteuer: Sie wird um 3 Prozentpunkte auf 19 Prozent erhöht, dazu erfolgt eine Anpassung diverser Sondersteuersätze (z.B. Feuer, Wohn- und Hausrat). In-Kraft-Treten zum 1. Januar 2007.

Wichtig: Bei allen Einzelregelungen sind Änderungen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens möglich!

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