Steuern 2007: Was noch geht

03.01.2007
FINANZtest erklärt die wichtigsten Steueränderungen und sagt, wo sich noch Steuern sparen lassen.

Das fängt ja gut an. Viele Arbeitnehmer bekommen von Januar an mehr Gehalt ausgezahlt. Grund: Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung wird billiger. Statt 3,25 sind nur noch 2,1 Prozent fällig. Gleichzeitig steigt allerdings die Rentenversicherung von 9,75 auf 9,95 Prozent und werden viele Krankenkassen teurer. Trotzdem: Unter dem Strich wird bei den meisten Arbeitnehmern ein kleines Plus übrig bleiben. Bei den Steuern allerdings zahlen fast alle drauf. FINANZtest erklärt die wichtigsten Steueränderungen und sagt, wo sich noch Steuern sparen lassen.

Mehr Förderung für Vorsorge

Zu den Gewinnern gehören die zukünftigen Rürup-Rentner. Wer einen Vertrag für eine so genannte "Basisrente" abgeschlossen hat, kann 2007 mehr absetzen. Das Finanzamt erkennt 64 statt bisher 62 Prozent als Sonderausgabe an. Allerdings berücksichtigt das Finanzamt weiterhin Versicherungsbeiträge bis höchstens 20 000 Euro bei Alleinstehenden und 40 000 Euro bei Ehepaaren. Günstig ist das vor allem für Selbstständige. Sie können ihr zu versteuerndes Einkommen mit Beiträgen zur Rürup-Rente um bis zu 12 800 Euro drücken. Voraussetzung: Sie legen 20 000 Euro als Vorsorge fürs Alter beiseite.

Fahrtkosten erst ab Kilometer 21

Einbußen gibt's für viele Pendler. Kosten für den Arbeitsweg werden nur noch für Entfernungen von über 20 Kilometer berücksichtigt. Erst ab Kilometer 21 berücksichtigt das Finanzamt pauschal 30 Cent Fahrkosten je Kilometer wie Werbungskosten. Günstiger bleiben die Regeln für Arbeitnehmer mit doppeltem Haushalt und für Behinderte. Auch sonst ist bei der Entfernungspauschale das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zahlreiche Klagen sind anhängig. Wer profitieren will, muss darauf achten, dass der Steuerbescheid für 2007 offen bleibt. Wenn das Finanzamt ihn wegen der Klagen nicht von sich aus für vorläufig erklärt, ist dazu ein Einspruch nötig.

Einschnitte beim Arbeitszimmer

Viele Lehrer, Richter und Umschüler bleiben ab dem Jahreswechsel auf den Kosten für ihr Arbeitszimmer sitzen. Das Finanzamt beteiligt sich nicht mehr. Der Abzug von bis zu 1.250 Euro pro Jahr fällt weg. Arbeitnehmer, die mindesten drei Tage pro Woche daheim am Telearbeitsplatz arbeiten, sind nicht betroffen. Sie können alle Kosten weiterhin voll absetzen, sofern die Aufgaben von Heim- und Firmenarbeit qualitativ ungefähr gleich sind. Auch Ausgaben für Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung sind weiter voll Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Beispiel: das Büro im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses.

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