Steuern auf Kapitaleinkünfte

20.12.2007
Die Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer ab 2009

"Mit der Abgeltungssteuer stärken wir den Finanzplatz Deutschland und vereinfachen das Steuerrecht. Ein moderater Abgeltungssteuersatz macht Deutschland konkurrenzfähig." So steht es in der Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen anlässlich einer Handelsblatt-Konferenz im Frühling 2007. Unglücklicherweise haben vor allem Kleinsparer nichts von diesen Stärkungen und Vereinfachungen, die die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer bringen soll, so das Fazit der Experten der IngDiBA-Bank. Zusammen mit der bereits ab diesem Jahr erfolgten Kürzung der Sparerfreibeträge trifft es sie besonders hart, wenn sie Vermögen für die Zukunft aufbauen wollen. Entlastet werden von der Abgeltungssteuer dafür eher Sparer, die bereits über große Vermögen verfügen.

Gewinner der Abgeltungssteuer: Frohlocken können vor allem gut verdienende Anleger mit hohem persönlichen Einkommensteuersatz, die ihr Geld vorwiegend in Anleihen oder Festgeld investiert beziehungsweise auf Tagesgeldkonten geparkt haben und mit ihren Zinseinnahmen bereits erheblich über dem Sparerfreibetrag liegen. Bisher mussten viele von ihnen die Zinserträge mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuern. Ab 2009 werden Kapitalerträge grundsätzlich mit 25 Prozent besteuert. Das bedeutet konkret, dass der Sparer bis zu 40 Prozent weniger Steuern zahlen muss als zuvor, lässt man Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer außen vor. Ein Beispiel: Wer als Spitzenverdiener bisher 100.000 Euro (400.000 Euro) zu drei Prozent auf einem Tagesgeldkonto anlegte und den Sparerfreibetrag schon überschritten hatte, musste auf den Zinsertrag in Höhe von 3.000 Euro (12.000 Euro) alleine 1.260 Euro (5.040 Euro) Steuern zahlen - Soli und Kirchensteuer noch nicht einmal eingerechnet. Ab 2009 fallen nur noch 750 Euro (3.000 Euro) Steuern an - also 510 Euro (2.040 Euro) weniger.

Verlierer der Abgeltungssteuer: Die neue Steuer trifft all jene vermögenden Anleger, die bisher hauptsächlich auf Kursgewinne und weniger auf Zinseinnahmen gesetzt haben. Wer beispielsweise bevorzugt Zinspapiere mit einem Kurs von deutlich unter 100 Prozent gekauft und bis zur Endfälligkeit gehalten hat, konnte diese Gewinne steuerfrei kassieren, wenn er das Papier mindestens zwölf Monate im Depot hatte. Mit dieser Steuerfreiheit ist es jedoch für alle ab 2009 gekauften Papiere vorbei. Auch Kursgewinne von Aktien und Investmentfonds werden dann immer pauschal besteuert, egal wie lange der Anleger sie hält.

Ebenfalls trifft die Steuer auch noch etliche Kleinanleger. Sie versteuern auf Antrag beim Finanzamt zwar Kapitaleinkünfte weiterhin mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, wenn dieser unter 25 Prozent liegt. Von daher ändert sich auf den ersten Blick nichts. Bisher gab es aber beispielsweise für geringe Spekulationsgewinne, die innerhalb eines Kalenderjahres anfallen, eine Freigrenze in Höhe von 512 Euro pro Person. Mit der Abgeltungssteuer fallen nun alle Kapitalerträge und Spekulationsgewinne unter den ab 2007 reduzierten Sparerfreibetrag. (mf)

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