Steuern sparen bei Erbschaft

16.05.2007

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Februar 2007 (II R 69/05) ist nur der Erwerb solchen Betriebsvermögens erbschaft- oder schenkungsteuerrechtlich begünstigt, das durchgängig sowohl beim Erblasser/Schenker als auch beim Erwerber Betriebsvermögen ist. Es genüge nicht, wenn das Vermögen beim Erwerber Betriebsvermögen geworden sei.

Das Urteil ist zu § 13a des Erbschaftsteuergesetzes ergangen. Das Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht jüngst für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, ist aber längstens bis Ende 2008 noch anzuwenden. Marzena Fiok

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