So verhandeln Sie mit dem Finanzamt richtig

Steuerschulden? Kein Grund zu Panik

19.05.2009

Kooperation statt Konfrontation

Wer den Dialog mit dem Fiskus sucht, kann durchaus profitieren. Eine "tatsächliche Verständigung" kann steuerliche und strafrechtliche Folgen abmildern. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, die einvernehmliche Einigung als ernst zu nehmende strategische Option zu berücksichtigen und im Bedarfsfall gezielt einzusetzen. Die folgende Vorgehensweise hat sich bewährt:

1. Voraussetzungen prüfen:

Gegenstand ist nicht die Klärung zweifelhafter Rechtsfragen, sondern allein die Sachverhaltsermittlung in einem konkreten Steuerfall. Erfordert die Aufklärung einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Arbeitsaufwand, zeigt sich der Fiskus häufig dialogbereit. Wer frühzeitig einen erfahrenen Steuerexperten hinzuzieht, verschafft sich eine optimale Verhandlungsposition.

2. Folgewirkungen überdenken:

Unvollständige oder falsche Aussagen können eine Einigung verhindern. Bereits geschlossene Vereinbarungen sind aus diesen Gründen nachträglich anfechtbar. Widerspricht ein Verhandlungsergebnis allgemeinen Erfahrungswerten, ist die Einigung grundsätzlich unwirksam. Deshalb sind wahrheitsgemäße Angaben und die sorgfältige Prüfung aller Details unerlässlich.

3. Rechtskraft sichern:

Nicht jeder Beteiligte kann eine rechtskräftige Vereinbarung abschließen. Mit einem Außenprüfer getroffene Vereinbarungen sind nicht bindend, da sein Verantwortungsbereich nur die Steuerberechnung umfasst. Seitens der Finanzbehörde sind meist der Vorsteher oder der zuständige Sachgebietsleiter entscheidungsbefugt. Eine wirksame Einigung erfordert eine persönliche Anwesenheit. (OE)

Der Autor Klaus Altendorf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Kontakt:

DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Tel.: 0228.81000-0, E-Mail: info@dhpg.de, Internet: www.dhpg.de

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