Steuertipp der Woche: So lohnt sich die Gehaltserhöhung wirklich

02.01.2006
Eine ganze Reihe von Gehaltsextras können auch steuerfrei ausgezahlt werden.

Lohnerhöhungen können teuer werden - schnell fressen Steuer und Sozialversicherung einen guten Teil des Mehrgehalts wieder auf. Das muss nicht sein, denn eine ganze Reihe von Gehaltsextras können steuerfrei ausgezahlt werden.

Beispiel Kindergartenkosten: Zahlt die Firma die Kinderbetreuung ihres Angestellten, bleibt dieser Zuschuss steuerfrei, Sozialabgaben werden ebenfalls nicht fällig. Auch Warengutscheine über von der Firma hergestellte oder vertriebene Artikel sind bis zu einer Höhe von 1.080 Euro abgabenfrei. Bis zu 20 Prozent der privaten Fernmelderechnung des Mitarbeiters (maximal 20 Euro) können als dienstliche Telefonkosten steuerfrei und ohne Nachweis vom Chef erstattet werden, höhere Telefonerstattungen muss man dem Finanzamt belegen.

Auch zinsgünstige Kredite darf der Arbeitgeber gewähren: Bis zu einer Darlehenshöhe von 2.600 Euro bleibt der Zinsvorteil gegenüber einem gewöhnlichen Bankkredit zur Zeit unbesteuert. Gründet der Beschäftigte eine Familie, darf die Firma steuerfreie Heirats- oder Geburtsbeihilfen von bis zu 315 Euro je Kind überweisen. Benzingutscheine sind bis 44 Euro monatlich steuerfrei - sie müssen allerdings auf eine bestimmte Spritmenge und nicht auf einen Euro-Betrag ausgestellt sein.

Auch Sachprämien wie bspw. Theaterkarten oder eine Kiste guten Weins werden vom Fiskus nicht besteuert. Kosten für ein Fahrsicherheitstraining oder ein Fitnessprogramm darf der Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen, sofern er mit dem Anbieter der Leistung eine Rahmenvereinbarung getroffen hat und die Kosten direkt an diesen zahlt.

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