Steuertipp der Woche: Versicherungsprämien von der Steuer absetzen

22.12.2005
Versicherte können ihre Beiträge in vielen Fällen steuerlich geltend machen.

Versicherte können ihre Beiträge in vielen Fällen steuerlich geltend machen. Voll absetzbar sind Versicherungsprämien, die direkt mit dem Beruf oder der Erzielung von Einnahmen zusammenhängen und steuerrechtlich deshalb Werbungskosten sind.

So können bspw. Ärzte, Architekten oder Lehrer ihre Aufwendungen für die Berufshaftpflicht geltend machen, Berufskraftfahrer setzen ihre Beiträge zur Verkehrs-Rechtschutzversicherung ab. Vermieter können ihre zu versteuernden Einkünfte um die Beiträge zu Gebäudeversicherungen und den entsprechenden Haftpflicht- und Rechtschutzpolicen mindern.

Vorsorgeaufwendungen zur Absicherung persönlicher Lebensrisiken zählen steuerrechtlich dagegen zu den - nur begrenzt absetzbaren - Sonderausgaben. Sonderausgaben sind bspw. die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung) und zu privaten Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Ebenso zu den Sonderausgaben zählen Beiträge für Risiko-Lebensversicherungen, Rentenversicherungen mit Laufzeiten über 12 Jahren (außer Fondsrenten) sowie für Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht. Sogar Beiträge zu Reisekrankenversicherungen, zur Kfz- Haftpflicht sowie zu Haftpflichtpolicen für Hundehalter und Sportboot-Besitzer können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Einige Vorsorgeprodukte wie z.B. Kapital- Lebensversicherungen oder Privatrenten mit Kapitalwahlrecht, die bis 2004 noch als Sonderausgaben abziehbar waren, sind ab 2005 allerdings nicht mehr begünstigt, wenn die Verträge nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden.

Mehr zum Thema Vorsorge, Haftung und Vermögen lesen Sie auch unter www.moneytimes.de (mf)

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