Steuertipps: Ansparabschreibungen und Telearbeitsplatz

24.08.2006
Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg informiert

Ansparabschreibungen
Im Jahr der Betriebseröffnung können für neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter Sonderabschreibungen nach § 7g EStG berücksichtigt werden. Auch Ansparabschreibungen für zukünftige Investitionen sind bei der Einhaltung der Grenzen für kleine und mittlere Betriebe und der Bedingungen der begünstigten Wirtschaftsgüter bis zu 307.000 Euro zulässig.

Telearbeitsplatz
Kosten für die Einrichtung eines häuslichen Telearbeitsplatzes sind in unbeschränkter Höhe abziehbar, wenn sich dort der gesamte Betätigungsmittelpunkt des Arbeitnehmers befindet. Die Einschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer gelten in diesem Fall nicht. Der BFH betonte, dass es von den zu erwartenden Umständen der Tätigkeit abhängt, ob und in welchem Umfang die Kosten für ein Arbeitszimmer abziehbar sind. (mf)

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