Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen

18.04.2007
Gegenstand muss beim Übertragenden und beim Erwerber zum Betriebsvermögen gehören

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (II R 69/05) ist nur der Erwerb solchen Betriebsvermögens erbschaft- oder schenkungsteuerrechtlich begünstigt, das durchgängig sowohl beim Erblasser/Schenker als auch beim Erwerber Betriebsvermögen ist. Damit hat der BFH die gelegentlich vertretende Auffassung verworfen, es genüge, wenn das Vermögen beim Erwerber Betriebsvermögen geworden sei.

Das Urteil ist zu § 13a des Erbschaftsteuergesetzes ergangen. Das Erbschaftsteuergesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht jüngst für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, ist aber längstens bis Ende 2008 noch anzuwenden. (mf)

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