Stichtag 27.1.: Meldungen und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung

26.01.2006
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist ab 2006 spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig - also morgen!

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist ab 2006 spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig (Gutschrift bei der Einzugstelle). Für Januar 2006 ist dies der 27.01.2006. Darauf weist der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hin. Die Beiträge sind also als voraussichtliche Beitragsschuld möglichst genau zu bestimmen. Die neue vorgezogene Fälligkeit gilt auch für Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnt Beschäftigte, nicht aber für die Beiträge im Haushaltsscheckverfahren. Als Übergangslösung wird lediglich eine Härtefallregelung angeboten: Monat Januar = Nullnachweis (Verteilung der Beitragsschuld auf 6 Monate Februar - Juli). (mf)

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