Stiftung Warentest: Werbung mit Einzelmerkmalen erlaubt

19.09.2005
Hersteller dürfen nach einer Bewertung von Stiftung Warentest auch mit Einzelmerkmalen ihrer Produkte werben.

Die Werbung mit dem Testergebnis der Stiftung Warentest ist nicht immer und allein deshalb wettbewerbswidrig, weil sie - entgegen den Empfehlungen der Stiftung - nur das Testergebnis eines Einzelmerkmals angibt, nicht aber das Gesamttesturteil. Oberlandesgericht Celle, Az.: 13 U 22/05. (mf/jlp)

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