Die Werbung mit dem Testergebnis der Stiftung Warentest ist nicht immer und allein deshalb wettbewerbswidrig, weil sie - entgegen den Empfehlungen der Stiftung - nur das Testergebnis eines Einzelmerkmals angibt, nicht aber das Gesamttesturteil. Oberlandesgericht Celle, Az.: 13 U 22/05. (mf/jlp)
19.09.2005
Hersteller dürfen nach einer Bewertung von Stiftung Warentest auch mit Einzelmerkmalen ihrer Produkte werben.