Stolperfalle für UMTS: GEZ will bei Handys abkassieren

09.01.2006

TV via UMTS ist nicht identisch mit TV via Internet

Falls Sie ein UMTS-Handy besitzen und jetzt argumentieren, dass die GEZ-Pflicht für internetfähige Geräte erst ab dem 1. Januar 2007 greift – dann liegen Sie nach Meinung der GEZ schief. Denn die Gebühreneinzugszentrale sieht in TV via UMTS kein Fernsehen über Internet. Die Gebührenpflicht gilt also bereits jetzt.

Die Kollegen unserer Schwesterpublikation PC-Welt haben die GEZ sowie T-Mobile und Vodafone - die beiden Letzteren stellvertretend für UMTS-Anbieter – um eine Stellungnahme gebeten. Bei der GEZ war der zuständige Leiter der Rechtsabteilung noch nicht zu sprechen, wir tragen sein Stellungnahme sobald als möglich nach.

Die Pressestelle von T-Mobile erfuhr erst durch die Berichterstattung der PC-Welt von dieser Problematik. Dort war man hörbar überrascht. Man müsse den Fall erst prüfen, bevor man dazu einen Kommentar abgeben möchte. Auch von Vodafone gibt es bis jetzt keine Stellungnahme. Sobald T-Mobile oder Vodafone reagieren, teilen wir Ihnen das mit. (pcwelt/cm)

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