Storage-Hersteller erbost: Forderungen des BSI unzumutbar

30.07.2007
Heftige Kritik erntet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für sein "Grundschutzhandbuch". Es enthalte Forderungen, die so nicht umsetzbar seien, erklären die Storage-Anbieter.

Heftige Kritik erntet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für sein "Grundschutzhandbuch". Es enthalte Forderungen, die so nicht umsetzbar seien, erklären die Storage-Anbieter.

Während der Gesetzgeber in den "Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme" (GoBS) aus dem Jahr 1995 eine Technologie-unabhängige Position hinsichtlich der Speicherung aufbewahrungspflichtiger Dokumente und Unterlagen einnimmt, spricht im Gegensatz dazu das BSI in seinem Grundschutzhandbuch Empfehlungen aus, die zum Teil so nicht umsetzbar seien - so die Grundkritik.

Auf der DMS EXPO, die vom 25. bis 27. September auf dem Kölner Messegelände stattfindet, will die Industrie ihre Vorwürfe spezifizieren. Innerhalb des Storage-Forums findet dazu am Mittwoch, 26. September 2007 um 13 Uhr eine Podiumsdiskussion mit dem Titel "Aktuelle Speichertechnologien im Vergleich" statt.

Welche Konsequenzen hat das Grundschutzhandbuch für den Anwender? Wonach muss er sich richten? Sollen Unternehmen sich an die Empfehlungen des BSI Grundschutzhandbuches halten oder sind diese mittlerweile veraltet? Diese und andere Fragen stehen dabei im Mittelpunkt.

Unter der Leitung von Bernhard Zöller, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Zöller & Partner, diskutieren Isabel Münch (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Dieter Finke (Plasmon), Christian Sedlmayr (Network Appliance), Georgios Rimikis (Hitachi Data Systems), Frieder Hansen (Pyramid Computer) und Andreas Koll (EMC) teil. (haf)

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