Stornierung einer Bestellung ist immer möglich

17.03.2004
Das Landgericht Memmingen hat in einem Urteil festgestellt, dass Privatpersonen, die über das Internet oder telefonisch Standardsoftware bestellen, die Lieferung zurückgehen lassen können (1 H O 2319/03).

Das Landgericht Memmingen hat in einem Urteil festgestellt, dass Privatpersonen, die über das Internet oder telefonisch Standardsoftware bestellen, die Lieferung zurückgehen lassen können (1 H O 2319/03).

Dies gilt selbst dann, wenn die Rechnung folgenden Text enthält: "Dieser Artikel wird speziell für Sie bestellt und kann nicht storniert oder zurückgegeben werden."

Sobald der Kunde handelsübliche, nicht für die besonderen Belange eines Kunden spezifizierte Software erwirbt, gilt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieses Recht kann nicht ausgeschlossen werden.

In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann + Partner in Hannover.

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