Das im US-Bundesstaat Illinois beheimatete DVD-Verleihautomaten-Unternehmen Redbox hat eine Klage wegen wettbewerbswidrigem Verhalten gegen das Hollywood-Filmstudio Universal Studios Home Entertainment eingereicht. Wie die auf Technologiethemen spezialisierte Webseite ars technica berichtet, wirft Redbox Universal vor, eine "räuberische Umsatzbeteiligung" vom Automatenbetreiber eingefordert zu haben. In einem der Klageschrift beigefügten Vertragsentwurf ist dabei von 40 Prozent die Rede. Darüber hinaus fordert das Studio, dass Verleihfilme erst 45 Tage nach ihrer Veröffentlichung auf DVD starten und nicht weniger als 0,99 Dollar pro Nacht kosten sollen. Für den Fall, dass Redbox sich wehren sollte, diese Forderungen zu akzeptieren, kündigt Universal einen Zulieferungsstopp der eigenen Filmproduktionen für die rund 10.000 in Schnellrestaurants, Einkaufszentren oder an Tankstellen aufgestellten DVD-Selbstbedienungsautomaten des Konzerns an.
"Die von Universal an den Tag gelegte Taktik des Erzwingens stellt eine eklatante Verletzung des Kartellrechts dar", heißt es in der Klageschrift von Redbox. Das Unternehmen fordert deshalb eine einstweilige Verfügung gegen die Universal Studios. "Die Bedingungen des vorgeschlagenen Umsatzbeteiligungsmodells sind mit dem geltenden US-Recht nicht vereinbar und würden die Konsumenten erheblich schädigen", erläutert Redbox. Universal fordere zudem, dass einmal aus dem Verleih genommene DVDs zerstört werden müssen und nicht zum Weiterverkauf angeboten werden dürfen. "Das Akzeptieren dieser Forderung wäre ein Missbrauch des Urheberrechts", kritisiert Redbox und beruft sich dabei auf die sogenannte "First Sale Doctrine", eine Erschöpfungsklausel im US-Copyright. Ihr zufolge kann ein rechtmäßiger Käufer eines geschützten Werks den entsprechenden Medienträger auch weiterverkaufen oder verleihen.
"DVD-Verleihautomaten sind in Deutschland etwa seit dem Jahr 2002 zu finden", stellt Jörg Weinrich, Vorstand des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels (IVD), fest. Ihre Aufstellung sei allerdings erst seit 2003 gesetzlich gedeckt. "Das neue Jugendschutzgesetz hat den Betrieb solcher Automaten unter bestimmten Auflagen ermöglicht", schildert Weinrich. Im Gegensatz zu den USA, wo sich das Geschäft mit dem automatisierten Filmverleih inzwischen zu einer sehr lukrativen Tätigkeit entwickelt hat, sei ihre Bedeutung hierzulande eher gering. "Ende 2007 hatten wir in Deutschland knapp 1.000 solcher Verleihautomaten. Über diese werden aber lediglich rund fünf Prozent der gesamten Verleihvorgänge abgewickelt", so Weinrich. Mit 88 Prozent werde die große Mehrheit der DVD-Filme immer noch in den 3.181 herkömmlichen deutschen Videotheken entliehen.
Wie Redbox in der Klageschrift argumentiert, verstecke sich hinter dem Vorstoß von Universal Studios vor allem der Versuch, "kostengünstige Verleihangebote für Verbraucher" vom Markt zu drängen. "Während herkömmliche Videotheken den Kunden ein größeres Angebot an Filmen bieten können, haben Verleihautomaten den Vorteil, dass sie aufgrund eines deutlich geringeren Verwaltungsaufwandes ihre Filme zu einem niedrigeren Preis anbieten können", erläutert Weinrich. Die Automaten böten zudem die Möglichkeit, DVDs auf Stundenbasis zu mieten, was den Kostenaufwand für die Konsumenten noch weiter reduziere. "Dass die Universal Studios versuchen, sich einen Teil des Umsatzkuchens aus dem Automatenverleihgeschäft zu sichern, ist verständlich. So weit ich weiß, sind die Studios aber ohnehin in allen Vertriebsformen umsatzbeteiligt", so Weinrich abschließend. (pte/go)