Streit um Premium-SMS

31.01.2005

Mobilfunkanbieter müssen bei Premium-SMS im Streitfall anhand eines Einzelverbindungsnachweises die tatsächlichen Anwahlabläufe belegen. Ansonsten braucht der Kunde die dazugehörige Rechnung nicht zu zahlen. Das hat das Amtsgericht Aachen in einem aktuellen Urteil entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice mitteilt, hatte eine Kundin von ihrem Mobilfunkanbieter eine Monatsrechnung in Höhe von 1.307 Euro erhalten. Sie zahlte aber nur 76 Euro und verweigerte den Rest. Der war ihr für angebliche 741 Premium-SMS-Verbindungen in Rechung gestellt worden. Bei diesen handelt es sich um teure Kurznachrichten, der Kunde kann damit beispielsweise Klingeltöne oder Handylogos erwerben.

Die Kundin zweifelte an der Rechnung, da diese Nummern in einem Zeitraum angewählt wurden, in denen ihre Karte wegen Zahlungsrückstand gesperrt worden war. Sie forderte einen Einzelverbindungsnachweis, der TK-Anbieter konnte dies nicht vollständig liefern, behauptete, er habe die originalen Daten löschen müssen. Das Gericht entschied zu Gunsten der Kundin: Eine lückenhafte Verbindungsübersicht reicht nicht aus (Az. 81 C 629/03).

Marzena Fiok

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