Streitfall Recovery-CD

25.01.2001

Seit Anfang Januar des letzten Jahres wird das Betriebssystem Windows 98 SE auf vielen PCs großer OEMs nur mit Recovery-CD ausgeliefert. Damit ist das Betriebssys-tem an den jeweiligen Rechner gekoppelt und lässt sich auf einem anderen PC nicht mehr installieren. Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist dieser Umstand ein Dorn im Auge. Besonders, weil bei den Billig-Angeboten dieses Verfahren nicht explizit erwähnt wird. Deshalb bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage einen Musterbrief an. In diesem werden PC-Händler aufgefordert, anstelle der Recovery-CD dem Kunden ein Original Betriebssystem ohne PC-Bindung auszuhändigen.

Jürgen Schröder, Jurist der Verbraucherzentrale NRW, sagte gegenüber ComputerPartner: "Nirgendwo in der Werbung findet man bei PC-Angeboten den Hinweis, dass es sich beim mitgelieferten Betriebssystem um ein Software-Bundle handelt, das sich nur auf dem jeweiligen PC installieren lässt."

Microsoft hat der Verbraucherzentrale NRW bereits kurz vor Weihnachten eine Abmahnung geschickt. Daraufhin passierte nichts. Jetzt hat Microsoft eine einstweilige Verfügung erwirkt und einen Gerichtsvollzieher beauftragt. Diese einstweilige Verfügung ist unterwegs und wird der Verbraucherzentrale in den nächs-ten Tagen zugestellt. Darin wird untersagt, die Meldung, Windows ME sei eine Mogelpackung und mit einem Trick an den jeweiligen PC gebunden, weiter zu verbreiten. Ebenfalls zurückgenommen werden muss die Aussage, dass der Händler dem Kunden eine zusätz-liche Sicherheitskopie ohne Bindung an den jeweiligen Rechner geben müsse und ansonsten der Kunde einen Nachlass geltend machen könne. Außerdem muss der Musterbrief umgehend von der Homepage entfernt werden. (jh)

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