Künstlersozialabgabe

Strittige Fälle erkennen und vermeiden

29.01.2008
Was ist Kunst? Diese Frage gewinnt jetzt auch für Unternehmen eine enorme Bedeutung. Denn die Künstlersozialkasse bittet viele Firmen zur Kasse, die nicht damit gerechnet haben.

Was ist Kunst? Diese landläufige Frage gewinnt jetzt für Unternehmen eine enorme Bedeutung. Bislang wurde die gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgabe für Aufträge an freie Kreative kaum überwacht, denn der Künstlersozialkasse standen nur wenige Prüfer zur Verfügung. Unter der neuen Verantwortung der Deutschen Rentenversicherung nehmen ab 2008 etwa 3.600 Betriebsprüfer bundesweit Firmen routinemäßig unter die Lupe. Die Prüfung erfolgt bis zu fünf Jahren rückwirkend und Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet.

Unternehmen sind deshalb gut beraten, nun ihre Abgabepflicht zu prüfen. Prinzipiell müssen alle Betriebe, die regelmäßig freie Künstler und Publizisten beauftragen, Sozialabgaben entrichten. Maßgeblich ist immer die kreative Leistung unabhängig von der Branchenzugehörigkeit des Auftraggebers. Abgabepflichtige Beauftragungen zu erkennen, erweist sich in der Praxis oft als schwierig. In vielen Dienstleistungen können künstlerische Anteile enthalten sein. Sind Teilleistungen als künstlerisch zu bewerten, besteht die Gefahr, dass die Gesamtrechnung unter die Sozialabgabepflicht fällt.

Gerade werbetreibende Firmen geraten jetzt leicht ins Visier der Behörden. Immer wichtiger wird für diese Unternehmen eine schlüssige Auftragsdokumentation und Vertragsgestaltung. Es ist gegebenenfalls zu prüfen, ob eine strikte Trennung von künstlerischen und anderen Leistungen sinnvoll ist. Die verschärften Kontrollen erfordern von allen Unternehmen eine erhöhte Aufmerksamkeit. Achtung: Schon die quartalsweise Aktualisierung einer Firmen-Website durch einen freiberuflichen Webdesigner kann als künstlerischer Akt gewertet werden.

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