Strittige Wasserrechnung

28.06.2001

Nicht schlecht staunte ein Gastwirt, als ihm von den Stadtwerken eine Wasserrechnung in Höhe von mehr als 20.000 Mark präsentiert wurde. Mit der Begründung, die abgerechnete Wassermenge sei um ein Vielfaches höher als gewöhnlich, verweigerte er die Zahlung. Nach seiner Meinung müsse es sich bei der Wasserabrechnung um einen offenkundigen Fehler der Stadtwerke handeln. Das OLG Hamm folgte seiner Argumentation aber nicht. Nach Ansicht der Richter wäre ein Fehler der Stadtwerke nur dann offensichtlich, wenn dieser "auf der Hand" läge und nicht erst Beweise zur Fehlerursache erhoben werden müssten. Da - gutachterlich belegt - das Rohrsystem des Gastwirtes den in Rechnung gestellten Durchfluss zulassen würde, könne nicht von einem offensichtlichen Fehler ausgegangen werden. Der Gastwirt muss nun die Rechnung bezahlen. Er kann aber, sofern ein Fehler der Stadtwerke nachweisbar ist, sein Geld in einem neuen Verfahren zurückfordern (OLG Hamm, Az.: 2 U 106/00). (jlp)

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