Sturz beim Ski war dienstlich

05.02.2004

Verständnisvolle Richter fand ein Manager, der sich beim Skifahren mit Geschäftspartnern verletzt und anschließend Ärger mit der gesetzlichen Unfallversicherung hatte. Sie hatte die Zahlungen verweigert, weil sich der Zwischenfall in der Freizeit ereignet habe. Die Richter sahen das anders: Wer Skifahren geht, um seine geschäftlichen Kontakte zu pflegen, ist auch auf der Piste im Auftrag seines Arbeitgebers und damit noch dienstlich unterwegs, stellte das Bundessozialgericht fest. Demzufolge stand der Sturz unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

BSG, Az.: 2 RU 36/96 Marzena Fiok

Zur Startseite