Verletzung auf der Skipiste

Sturz vor Schreck - kein Unfall

08.12.2009
Wer vor einem anderen Skifahrer erschrickt, erhält kein Geld von der Unfallversicherung.

Wenn ein Skifahrer vor Schreck stürzt, weil ein anderer dicht an ihm vorbeifährt, liegt versicherungsrechtlich kein Unfall vor.

Auch bei bleibenden Gesundheitsschäden hat der Verletzte keinen Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus seiner privaten Unfallversicherung. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 8 U 131/08).

Ein Skifahrer hatte sich erschreckt und war zur Seite umgestürzt, als plötzlich ein anderer Wintersportler mit hoher Geschwindigkeit an ihm vorbeigefahren war, ohne ihn allerdings zu berühren. Weil der Gestürzte einen bleibenden Schaden an der Schulter zurückbehielt, verlangte er Leistungen von seinem privaten Unfallversicherer. Der Versicherer weigerte sich jedoch zu zahlen: Der Gesundheitsschaden sei nicht auf einen echten Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen zurückzuführen, sondern lediglich auf eine ungeschickte Bewegung des Versicherten. Der verletzte Skifahrer klagte gegen den Unfallversicherer: Es mache keinen Unterschied, ob die Verletzung durch einen echten Zusammenstoß oder durch eine spontane Ausweichbewegung zur Vermeidung eines Zusammenpralls entstanden sei, so sein Argument.

Wie schon die Vorinstanz wies auch das Oberlandesgericht Celle die Klage ab. Ein Unfall liege laut Vertragsbedingungen nur dann vor, "wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet", so das Gericht. Das bloße Vorbeifahren eines anderen Skifahrers sei noch kein von außen wirkendes Ereignis. Im verhandelten Fall habe sich der Kläger die Verletzung ausschließlich durch eigenes Ungeschick zugezogen, das hatten auch Zeugen bestätigt. Die Klage wurde folglich abgewiesen, eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.

Quelle: www.moneytimes.de

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