Super statt Diesel: Arbeitnehmer haftet

27.03.2003
Ein Arbeitnehmer, der das ihm vom Arbeitgeber dienstlich zur Verfügung gestellte Dieselfahrzeug zunächst mit 20 Liter Superbenzin betankt und nach Entdeckung seines Irrtums sich damit begnügt, den Tank mit 40 Liter Dieselkraftstoff aufzufüllen, um dann weiterzufahren, ist für die dadurch entstandenen Schäden grundsätzlich voll verantwortlich. Der Arbeitnehmer hat den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt und muss dem Arbeitgeber die Reparaturkosten (Ersatz von Kraftstoffhauptfilter und Einspritzpumpe) ersetzen (Arbeitsgericht Köln, Az.: 9 Ca 12433/01). (jlp)

Ein Arbeitnehmer, der das ihm vom Arbeitgeber dienstlich zur Verfügung gestellte Dieselfahrzeug zunächst mit 20 Liter Superbenzin betankt und nach Entdeckung seines Irrtums sich damit begnügt, den Tank mit 40 Liter Dieselkraftstoff aufzufüllen, um dann weiterzufahren, ist für die dadurch entstandenen Schäden grundsätzlich voll verantwortlich. Der Arbeitnehmer hat den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt und muss dem Arbeitgeber die Reparaturkosten (Ersatz von Kraftstoffhauptfilter und Einspritzpumpe) ersetzen (Arbeitsgericht Köln, Az.: 9 Ca 12433/01). (jlp)

Zur Startseite